Altbatterien gehören nicht in den Hausmüll. Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endnutzer gesetzlich verpflichtet. Sie können Altbatterien, die der Verkäufer als Neubatterien im Sortiment führt oder geführt hat, unentgeltlich beim Unternehmen zurückgeben. Beim Verkauf von Fahrzeugbatterien an Endnutzer sind wir verpflichtet, je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Endnutzer zum Zeitpunkt des Kaufs einer neuen Fahrzeugbatterie keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgibt.
Die auf Batterien abgebildeten Symbole haben folgende Bedeutung:
Durchgekreuzte Abfalltonne = Batterie darf nicht in den Hausmüll gegeben werden
Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei
Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber.
Informationen zur Rücknahme von Autobatterien
Gemäß der österreichischen Batterieverordnung sind wir verpflichtet, unsere Kunden über die umweltgerechte Entsorgung von Autobatterien zu informieren und eine Rückgabemöglichkeit anzubieten.
Rückgabe & Entsorgung:
Altbatterien können die den kommunalen Altstoffsammelstellen (ASZ) in Österreich kostenlos abgegeben werden. Eine Liste der nächstgelegenen Sammelstellen findest du auf den Webseiten der jeweiligen Gemeinden oder des Bundesministeriums für Klimaschutz.
Alternativ kannst du die Altbatterie bei einer autorisierten Rücknahmestelle unseres Partners UFH (Umweltforum Haushalt) entsorgen. Weitere Informationen findest du unter: www.ufh.at
Pfandpflicht:
Falls beim Kauf einer neuen Autobatterie ein Batteriepfand erhoben wurde, wird dieses bei Rückgabe einer Altbatterie erstattet (Nachweis erforderlich)